Allgemeine Geschäftsbedingungen

Behandlungsvertrag & 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche physiotherapeutischen Leistungen, die durch

Fee Widderich – Tiertherapie Fee
Mühlenstr. 12, 23843 Bad Oldesloe

im Rahmen von Praxis-, Haus-, Stall-, Hof- oder Weidebesuchen erbracht werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tierhalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgegenstand und Grundsätze der Tierphysiotherapie

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung physiotherapeutischer Maßnahmen am Tier nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Tierphysiotherapie.

Diese beinhalten insbesondere:

  • eine individuelle Anamnese und Befunderhebung,
  • eine fachgerechte, schonende und dem Gesundheitszustand sowie der Belastbarkeit des Tieres angepasste Behandlung,
  • die konsequente Beachtung des Tierwohls.

Die physiotherapeutische Behandlung dient der Unterstützung von Bewegungsfunktion, Belastbarkeit und Regeneration des Tieres.

Ein bestimmter Heil- oder Behandlungserfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet.
Die Behandlung ersetzt keine tierärztliche Diagnose oder Therapie.

§3 Leistungen – Physiotherapeutische Maßnahmen

(1) Erstbehandlung

Die Erstbehandlung dient der umfassenden Befunderhebung und der Planung der weiteren physiotherapeutischen Vorgehensweise. Sie umfasst insbesondere:

  • eine ausführliche Anamnese,
  • eine Adspektion (äußere Betrachtung des Tieres),
  • eine Ganganalyse,
  • eine funktionelle Untersuchung der Gelenke,
  • sowie eine individuell abgestimmte physiotherapeutische Behandlung.

Pferde

Die Dauer der Erstbehandlung beträgt in der Regel 90 bis 120 Minuten,
Der Preis für die Erstbehandlung beträgt 150,00 €.

Hunde

Die Dauer der Erstbehandlung beträgt in der Regel 90 bis 120 Minuten,
Der Preis für die Erstbehandlung beträgt 80,00 €.

(2) Folgebehandlungen

Folgebehandlungen 6-8 Wochen nach der Erstbehandlung erfolgen in der Regel mit einer Dauer von ca. 45 bis 60 Minuten zum Preis von 

  • 100,00 € pro Sitzung für Pferde
  • 50,00 € pro Sitzung für Hunde

Regelmäßige Check-Ups für Bestandspatienten, die einen zeitlichen Abstand von mehr als 8 Wochen zur Erstbehandlung haben, aber nicht später als 12 Monate erfolgen, dauern in der Regel ca. 60 bis 90 Minuten zum Preis von

  • 120,00 € pro Sitzung für Pferde
  • 60,00 € pro Sitzung für Hunde 

Kunden, deren Tiere länger als zwölf (12) Monate keine physiotherapeutische Behandlung bei mir in Anspruch genommen haben, gelten bei erneuter Terminvereinbarung als Neukunden. In diesen Fällen erfolgt die Behandlung und Abrechnung erneut gemäß der Regelung zur Erstbehandlung (§ 3 Abs. 1).

Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Anfahrtskosten. Für Entfernungen ab 10 km von Bad Oldesloe werden 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

Weitere Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte meiner Webseite: https://tiertherapie-fee.de/leistungen/ 

Jede Folgebehandlung beinhaltet:

  • eine kurze Befundung des aktuellen Gesundheitszustandes des Tieres,
  • sowie eine individuell angepasste physiotherapeutische Behandlung.

Die Tierphysiotherapeutin behält sich vor, Preise angemessen anzupassen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Behandlung gültige Preisliste.

(3) Physiotherapeutische Maßnahmen

Im Rahmen der Erst- und Folgebehandlungen können – abhängig vom Befund, dem Gesundheitszustand des Tieres sowie nach fachlichem Ermessen der Tierphysiotherapeutin – folgende Maßnahmen einzeln oder in Kombination zur Anwendung kommen:

  • manuelle Therapie (z. B. Mobilisation, Massage, Dehntechniken),
  • manuelle Lymphdrainage,
  • Bewegungstherapie (aktive und passive Übungen),
  • Lasertherapie (therapeutischer Low-Level-Laser),
  • Taping (z. B. kinesiologisches Tape),
  • Wärmeanwendungen (z. B. Wärmepackungen),
  • Kälteanwendungen (z. B. Kühlpacks).

Die Auswahl, Kombination und Dauer der Maßnahmen erfolgen individuell unter Berücksichtigung möglicher Kontraindikationen, des aktuellen Gesundheitszustandes sowie der Belastbarkeit des Tieres.

Dem Tierhalter ist bekannt, dass es infolge der Behandlung zu vorübergehenden Reaktionen kommen kann, wie z. B. Muskelkater, Müdigkeit, kurzfristige Verschlechterung der Symptomatik, verändertes Bewegungsverhalten oder vorübergehende Schwellungen.

§4 Besondere Bedingungen bei Haus-, Stall- und Weidebesuchen

Die Behandlung erfolgt in den vom Tierhalter bereitgestellten Räumlichkeiten oder Außenflächen (z. B. Wohnung, Stall, Hof, Weide).

Der Tierhalter stellt sicher, dass:

  • ein geeigneter, sicherer und ausreichend beleuchteter Behandlungsbereich vorhanden ist,
  • der Untergrund eben und rutschfest ist,
  • andere Tiere, Personen oder Gefahrenquellen ferngehalten werden.

Insbesondere bei Pferden ist dem Tierhalter bewusst, dass es sich um Fluchttiere handelt und ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht.

Die Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Schäden, die aus typischen Gefahren von Stall-, Hof-, Weide- oder sonstigen Behandlungsumgebungen resultieren, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§5 Mitwirkungspflichten des Tierhalters

Der Tierhalter verpflichtet sich:

  • alle für die Behandlung relevanten Angaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu machen,
  • Vorerkrankungen, tierärztliche Diagnosen, laufende Behandlungen, Medikationen sowie bekannte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Treten, Beißen, Schnappen, Panikreaktionen) mitzuteilen,
  • das Tier während der Behandlung ordnungsgemäß zu sichern und zu beaufsichtigen.

Unterlässt der Tierhalter diese Pflichten, ist die Tierphysiotherapeutin berechtigt, die Behandlung abzubrechen.
Eine Haftung für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen.

Der Tierhalter bestätigt, dass für das zu behandelnde Tier eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen nachzuweisen.

§6 Recht zum Behandlungsabbruch

Die Tierphysiotherapeutin ist berechtigt, eine Behandlung jederzeit abzubrechen oder abzulehnen, wenn

  • eine Gefährdung der eigenen Person oder Dritter besteht,
  • das Tier aggressives, unkontrollierbares oder stark gestresstes Verhalten zeigt,
  • erforderliche Mitwirkungshandlungen des Tierhalters unterbleiben,
  • oder aus fachlicher Sicht eine Behandlung kontraindiziert erscheint.

Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

§7 Terminvereinbarung und -absage

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Behandlungspreis fällig, sofern kein nachweisbarer Krankheitsfall von Tier oder Halter vorliegt.

§8 Höhere Gewalt

Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches der Tierphysiotherapeutin liegen (z. B. Unwetter, extreme Witterungsverhältnisse, Krankheit, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt), nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. 

§9 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Behandlung in bar zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Gerät der Tierhalter in Zahlungsverzug, ist die Tierphysiotherapeutin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie weitere Behandlungstermine bis zum vollständigen Forderungsausgleich auszusetzen.

§10 Haftung

Eine Haftung für gesundheitliche Schäden, Verletzungen oder Folgeschäden, die außerhalb der physiotherapeutischen Behandlung entstehen, wird ausgeschlossen.

Für Schäden, die unmittelbar und nachweislich auf eine fehlerhafte physiotherapeutische Behandlung zurückzuführen sind, haftet die Tierphysiotherapeutin ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der jeweiligen Behandlungskosten begrenzt.

Eine Haftung für Schäden, die durch das Tier selbst oder durch das Behandlungsumfeld entstehen, ist ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§11 Freiwilligkeit der Behandlung

Die Behandlung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Tierhalters und auf freiwilliger Basis.
Sie ersetzt keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung.

 

Datenschutzerklärung

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Tierphysiotherapeutin ist es notwendig, personenbezogene Daten zu erfassen und zu speichern, um die Behandlung Ihres Tieres optimal durchführen zu können. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir ein besonderes Anliegen.

§12 Verantwortliche Stelle

Fee Widderich – Tiertherapie Fee
Mühlenstr. 12, 23843 Bad Oldesloe
Telefon: 0156 79540039
E-Mail: info@tiertherapie-fee.de

§13 Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

Verarbeitet werden personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie tierbezogene Daten (z. B. Name, Rasse, Alter, medizinische Informationen) ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Planung und Durchführung der Behandlung
  • Dokumentation von Behandlungsverläufen
  • Rechnungsstellung und Buchhaltung
  • Kommunikation (z. B. Terminabsprachen)

§14 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen).

§15 Speicherung und Datensicherheit

Die Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt (u. a. Passwortschutz, Verschlüsselung, regelmäßige Updates).

Zur Rechnungsabwicklung wird das Online-Tool Accountable genutzt (Accountable SA, Brüssel / Niederlassung Berlin).
Weitere Informationen zur Datensicherheit:
https://help.accountable.eu/de/articles/2625750-sind-meine-personlichen-daten-sicher

§16 Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder mit Einwilligung des Tierhalters notwendig ist (z. B. Tierärzte, Versicherungen, Steuerberater).
Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht.

§17 Speicherdauer

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (i. d. R. 10 Jahre für Rechnungsdaten gemäß § 147 AO).

§18 Rechte des Tierhalters

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß Art. 15–21 DSGVO.

§19 Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Landesdatenschutz Schleswig-Holstein) zu beschweren.

§20 Schriftformklausel

Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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